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BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen Therapieunwilligkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96
Das Landgericht hat eine Unterbringung des Angeklagten und des Mitangeklagten P., der die Nichtanwendung des § 64 StGB allerdings von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (BGHSt 38, 362), in einer Entziehungsanstalt abgelehnt und zur Begründung folgendes ausgeführt:. - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, war die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurückzuverweisen (vgl. BGHSt 35, 267). - BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95
Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des …
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96
Das Landgericht hätte vielmehr die Angaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung dazu und die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels darlegen müssen, um den Schluß von mangelnder Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung im Rahmen einer Gesamtwürdigung nachvollziehbar zu machen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95). - BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93
Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …
Auszug aus BGH, 03.05.1996 - 2 StR 16/96
Durch den Hinweis auf die gegenüber dem Sachverständigen geäußerte Therapieunwilligkeit ist das Fehlen der Erfolgsaussicht einer Unterbringung nicht belegt (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 5).
- BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96
Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung
Hierbei wird zu beachten sein, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96; vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 2 StR 16/96).